Unsere Leistungen im Detail
Fremde Hife zuzulassen, bedeutet Vertrauen. Für uns ist es daher wichtig, dass wir uns erst einmal kennenlernen und auch ermitteln, wie wir Sie bei der Pflege unterstützen können.
Gemeinsam mit Angehörigen und dem Patient entwickeln wir ein passendes Versorgungskonzept. Dabei stehen stets die physisch funktionalen, psychosozialen, geistigen und kulturellen Bedürfnisse im Vordergrund.
Wir sind an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei allen Anträgen und beraten Sie bei der Finanzierung.
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Leistungen, die von examinierten Pflegekräften auf Basis einer ärztlichen Verordnung durchgeführt. Das umfasst, je nach Pflegestufe, vor allem folgende Leistungen.
- Verabreichen und Vorbereiten von Medikamenten, z.B. die Gabe von Augentropfen, Einreibungen oder Stellen von Medikamenten im Wochendispenser
- Verabreichen von subkutanen oder intramuskulären Injektionen, z.B. Insulin oder Heparin Spritzen
- Kompressionsstrümpfe/-strumpfhosen an- und ausziehen
- Versorgung von Kompressionsverbänden
- Blutzuckerkontrolle
- Blutdruckkontrolle
- Kälte- und Wärmeträger auflegen, z.B. bei akuten entzündlichen Gelenkerkrankungen
- Dermatologische Bäder
- Überprüfen und Versorgen von Drainagen
- Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Flüssigkeiten (Flüssigkeitsbilanzierung)
- Katheter Versorgung
- Versorgung bei PEG
- Absaugen der oberen Luftwege
- Dekubitusbehandlung
- Einlauf, Klistier, Klysma, Enddarmausräumung
- Stomabehandlung
- Stütz- und Wundverbände anlegen und wechseln
- Therapeutische Spülung der Bronchien
- Legen und Wechseln von Magensonden
- Beatmungsgeräte überwachen und bedienen
- Trachealkanülen wechseln und pflegen
Hauswirtschaftliche Hilfe
Mit zunehmenden Einschränkungen, fallen auch einige Aufgaben im Haushalt schwerer. Wäsche waschen, einkaufen und putzen können da schon zur Belastung werden. Hauswirtschaftliche Hilfen stehen Pflegebedürftigen meist zu. So ist dafür gesorgt, dass sie weiterhin selbstbestimmt in Ihrem Zuhause leben können und Sie und Ihre Angehörigen aber immer eine helfende Hand an Ihrer Seite haben. Gern unterstützen wir Sie unter anderem bei:
- Reinigen der Wohnung, wie z.B. bei Saugen, Abwaschen, Müllentsorgung
- Essen zubereiten oder Aufwärmen gelieferter Mahlzeiten
- Einkäufe des täglichen Bedarfs erledigen
- Medikamente besorgen
- Heizen und ggf. Heizmaterial beschaffen
- Wasche waschen, bügeln und einräumen
- Bettwäsche wechseln und waschen
Grundpflege
Körperpflege, Ernährung und mobil sein, sind grundlegende Bedürfnisse. Doch was passiert, wenn man diese Dinge nicht mehr alleine schafft? Auch hier sind wir als Pflegekräfte an Ihrer Seite. Innerhalb der häuslichen Krankenpflege umfasst die Grundpflege die folgenden Leistungen:
- Unterstützung beim Aufsuchen und/oder beim Verlassen des Bettes
- Hilfe beim Be- und Entkleiden
- Unterstützung bei der Körperpflege, wie z.B. beim Haare waschen oder baden
- Ganzkörper- oder Teilkörper waschen, wenn das allein nicht mehr möglich ist
- Mund- und Zahnpflege
- Hautpflege, Haarpflege wie z.B. Kämmen und Rasieren
- Unterstützung bei Ausscheidungen
- Unterstützung beim Essen und Trinken
- Aufbereiten und Verabreichen von Sonderkost bei einer implantierten Magensonde
- Begleitung und Unterstützung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung, z.B. Stützen beim Laufen oder Hilfe beim Treppensteigen
Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirschaftliche Hilfe sind das gesamte Leistungsspektrum der häuslichen Krankenpflege.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie mit folgenden Angeboten unserer Partner:
- Hausnotrufsysteme
- Fahrbarer Mittagstisch
- Physiotherapie
- Fußpflege und Friseur
- und vieles mehr
Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie bei etwas Unterstützung brauchen. Durch unsere langjährige Arbeit haben wir immer eine Lösung für jedes Problem und stehen Ihnen zur Seite.
Unterstützung im Alltag
Über die häusliche Pflege hinaus gibt es von den Pflegekassen einen Betrag, der für Leistungen zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann. Damit soll zum einem die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen unterstützt , aber auch die Pflegepersonen entlastet werden. Es gibt einige Möglichkeiten, diesen einzusetzen, beispielsweise für:
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Übernahme von Botengängen
- Freizeitbeschäftigung, wie z.B. gemeinsames Spielen, Spaziergänge
- Bewegungsangebote
- Hilfe bei organisatorischen Belangen, z.B. bei Behördengängen
- Unterstützung und Beratung von pflegenden Angehörigen zur Bewältigung des Pflegealltags
Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Unterstützungsbedarf über die häusliche Pflege hinaus haben. Insbesondere, haben alle Pflegebedürftige einen Anspruch von 125 Euro im Monat für die hier gennannten Leistungen zur Unterstützung im Alltag (sogenannte Entlastungsleistung). Wenn dieser Betrag nicht ausreicht, ist es auch möglich, einen Teil der Pflegeleistung umzuwandeln. Die Möglichkeiten, Pflegebedürftige nach ihrem tatsächlichen Bedarf zu versorgen, sind sehr umfänglich. Oft wird man hier von Paragrafen und Bürokratie überfordert. Daher sind wir an Ihrer Seite und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Pflegeplan und helfen Ihnen bei allen Anträgen zur Finanzierung.
Verhinderungspflege
Abgesichert bei Verhinderung einer Pflegeperson
Erholung für Pflegende
Bis zu 6 Wochen Verhinderungspflege
Wenn sich Angehörige selbst um die Pflege kümmern, ist oft die Sorge da, wie die Versorgung gewährleistet ist, wenn man selber einmal krank ist oder auch mal Ausspannen möchte.
Die Pflege eines lieben Menschen ist für Angehörige oft sehr fordernd, insbesondere bei erhöhtem Pflegebedarf. In diesem Fall besteht die Möglichkeit temporär eine Ersatzpflegeperson einzusetzen.
Die Leistungen für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse. Darüber hinaus ist es aber auch möglich, eine vorübergehende vollstationäre Betreuung in Anspruch zu nehmen (sogenannte Kurzzeitpflege).
Da Angehörige aber auch häufig ihre normale Erwerbstätigkeit einstellen oder eingeschränkt ausüben, sind sie auf das Pflegegeld angewiesen. Während einer Verhinderungspflege wird daher die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege:
Das leistet Aurum Pflegedienst in dieser Situation:
Der Gepflegte muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
Die reguläre Pflege erfolgt durch Angehörige oder Freunde
Der Pflegeanspruch muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.
Beratung zu den Gestaltungsmöglichkeiten
Unterstützung bei der Antragsstellung
Stellung einer Pflegekraft für einige Stunden, Tage oder sogar Wochen
Wir stellen in so einem Fall eine Ersatzpflegekraft für bis zu 6 Wochen im Jahr.
AURUM Pflegedienst ist auch in dieser Situation an Ihrer Seite.
Zusätzliche Leistungen
Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei:
- Anträgen an die Pflegekassen und Krankenkassen, aber auch an Behörden
- Antragstellung für einen Pflegegrad
- Verschlechterungsanträge bei bestehendem Pflegegrad
- Beratungseinsätzen gem. §37 Abs.3 SGB XI
- Teilstationäre Pflege durch unsere Tagespflege in Berlin-Steglitz
- Dolmetscherdiensten für nicht-deutschsprachige Patienten und Angehörige.